Plätze und Regeln

I. Allgemeines

Die Platzbenützer sind zu sportlichem und korrektem Verhalten auf der Anlage des Tennisclubs Seebach verpflichtet. Der Tennisclub haftet nicht für Unfälle, die während des Aufenthalts auf der Anlage oder während des Spiels entstehen. Für Diebstahl und Beschädigung von Effekten und Wertsachen haftet der Tennisclub nicht.

II. Öffnungszeiten und Benützung der Anlage

1. Clubhaus
Ab Saisoneröffnung (ca. März) bis Saisonende (ca. Ende November) sind Clubhaus sowie die Tennisplätze für die Mitglieder zugänglich. Da die Mitglieder einen Schlüssel beziehen können sind diese auch in der Verantwortung, das Clubhaus zu öffnen bzw. zu schliessen. Ab 08.00 Uhr kann Tennis gespielt werden – bis spätestens 22.00 Uhr abends. Das Clubhaus unterliegt dem „Open End“, d.h. die/der Letzte, der geht, schliesst ab.

1.1 Schlüssel
TCS-Mitglieder können beim Aktuar gegen ein Depot von Fr. 35.00 einen Schlüssel beziehen. Falls solche Mitglieder als letzte die Anlage verlassen, müssen sie das Clubhaus schliessen.

2. Tennisplätze
Ab Saisoneröffnung bis Saisonabschluss können die Tennisplätze und die Ballwand täglich von 08.00 bis zur Abenddämmerung benutzt werden.
Die Plätze dürfen nur benützt werden, wenn sie in spielbarem Zustand sind. Über die Spielbarkeit der Plätze entscheidet der Anlagechef.
Der Anlagechef ist berechtigt jeden Platz unverzüglich zu sperren, sofern dieser beschädigt ist, instand gestellt werden muss, oder eine Beschädigung durch die weitere Benützung zu befürchten ist. Diese Person entscheidet auch, wann der Spielbetrieb nach solchen Unterbrüchen wieder aufgenommen werden kann.
Reservationen für Clubmeisterschaften etc. werden vom Spielleiter, Juniorenchef oder dem Anlagechef vorgenommen. Solche Reservationen werden rechtzeitig in elektronischer Form in GotCourts eingegeben und sind dort ersichtlich.

3. Winterbetrieb
Vom 1.12. bis und mit 28.2. ist der Betrieb der Anlage generell eingestellt. Das Clubhaus wird während dieser Zeit nicht regelmässig unterhalten, das betrifft vor allem die Reinigungsarbeiten. Das Clubhaus kann auf Anfrage während der Wintersaison von Mitgliedern oder Aussenstehenden gemietet werden – ebenso die Parkplätze, die während der Wintersaison wenig benutzt werden. Die Koordination sowie Vermietung muss über den Präsidenten/Kassier koordiniert und bezahlt werden.

III. Spielberechtigung

1. TCS-Mitglieder
a) A-Mitglieder sind täglich von 08.00 bis zum Eindunkeln auf allen Plätzen spielberechtigt.
b) B-Mitglieder sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 auf allen Plätzen
spielberechtigt, am Samstag und Sonntag ab 17.00.
c) C-Mitglieder sind täglich von 08.00 bis zum Eindunkeln auf allen Plätzen spielberechtigt.
d) Junioren sind täglich von 08.00 bis zum Eindunkeln auf allen Plätzen spielberechtigt.
e) Bambini sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 auf allen Plätzen spielberechtigt
g) Passivmitglieder sind an 3 Tagen der Saison spielberechtigt. Diese Spielberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar. Nach Ausschöpfen dieser Spielberechtigung, haben sie die Plätze wie Gäste zu mieten.
h) Ehrenmitglieder sind täglich von 08.00 bis zum Eindunkeln auf allen Plätzen spielberechtigt.

2. Gäste von TCS-Mitgliedern
Jedes Aktivmitglied ist berechtigt, Gäste mitzubringen und mit diesen zu spielen.
Pro Gast und Spiel (Einzel zu 60 Minuten und Doppel zu 75 Minuten) ist in GotCourts eine Platzmiete gemäss Beilage A zu den Statuten zu bezahlen.

3. Platzvermietung an Dritte
Die Plätze können über GotCourts von externen Spielern Stundenweise gemietet werden. Externe Sportvereine und Clubs haben zudem die Möglichkeit einen Platz fix für die ganze Saison zu mieten.

4. Platzbelegung durch Trainer
Der offiziell vom TCS-Vorstand bezeichnete Trainer/-in erhält vom Spielleiter einen Platz zugewiesen. Die Trainingszeiten werden mit dem Spielleiter abgesprochen und jeweils in elektronischer Form (GotCourts – Touchscreen, Internet) bekannt gegeben. Der Trainer/-in darf auch Nicht-TCS-Mitglieder unterrichten – er/sie muss dann jedoch zwingend dem Club als A-Mitglied beigetreten sein und somit ebenso die volle A-Mitgliedschaftsgebühr dem Club entrichten.

5. Einschränkung der Spielberechtigung von Passivmitgliedern, Gästen und Dritten
Wird festgestellt, dass Passivmitglieder, Gäste oder Dritte häufig Tennisplätze mieten, um so den Status eines Aktivmitgliedes zu umgehen, kann der Vorstand diese Personen auffordern, dem TCS als Aktivmitglied beizutreten. So lange dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, kann der Vorstand solchen Personen das Benützen der Tennisplätze oder –anlage zeitweise oder ganz verbieten.

IV. Platzreservation

1. Reservationssystem
Die Reservation erfolgt online über GotCourts (www.gotcourts.com) oder am Reservationsbildschirm im Clubhaus.
Eine vorgängige Registration bei GotCourts ist erforderlich.
Reservationsbeginn ist zu jeder vollen Stunde oder in darauffolgenden Intervallen von 15 Minuten möglich.
Anlässlich der Durchführung von offiziellen Trainings, Interclub- und anderen Turnieren gelten Sonderregelungen. Diese werden durch den Spielleiter oder dessen Stellvertreter am Anschlagbrett angekündigt.
Die Sperrung von Plätzen für kurzfristige Unterhaltsarbeiten oder bei Nichtbespielbarkeit infolge feuchter Witterung oder Reparaturen erfolgt mittels Sperrung in GotCourts die normalerweise der Anlagechef, der Spielleiter oder eine von ihnen instruierte Person eingibt.

2. Reservationsdauer
Für Einzel gilt eine Spieldauer von 60 Minuten, für Doppel eine solche von 75 Minuten oder solange, bis andere Spieler den Platz beanspruchen. Drei Spieler auf einem Platz gelten als Einzel.
Diese Reservationsdauer gilt nicht im Falle von Juniorentrainings, Interclubspielen, Clubmeisterschaften oder speziell organisierten Anlässen, die am Anschlagbrett angekündigt wurden (wie Plauschturniere).
Einige Minuten vor Ablauf der Reservationsdauer ist das Spiel abzubrechen, so dass der Platz gewischt und zeitgerecht den nachfolgenden Spielern bzw. Spielerinnen oder dem Anlagechef für Pflege und Unterhalt überlassen werden kann.

3. Reservationsvorschriften
Speziell bei starker Belegung sind die folgenden Vorschriften im Sinne von gegenseitiger Rücksichtnahme und im Hinblick auf einen reibungslosen Spielbetrieb konsequent einzuhalten, was aber in unklaren Situationen ein tolerantes Verhalten und vernünftiges Gespräch der Beteiligten zur Problemlösung nie ausschliesst.
a) Eine Reservation ist auf den frühesten möglichen Zeitpunkt (ohne „Leerintervall“ von 15 oder 30 Minuten zur vorangehenden Reservation) vorzunehmen.
b) Eine Platzreservation kann 14 Tage im Voraus vorgenommen werden.
c) Es sind maximal 4 aktive Reservationen pro Spieler bzw. Spielerin möglich
d) Es ist maximal eine aktive Reservation pro Spieler bzw. Spielerin am gleichen Tag möglich
Ausnahme: 2 Stunden vorher können zusätzliche Plätze am Terminal im Clubhaus reserviert
werden, auch vor der nächsten bereits getätigten Reservation.
e) Eine Platzreservation kann bis 1 Minute vor Spielbeginn ohne Kostenfolge annulliert werden.
f) Es müssen immer mindestens 2 spielberechtigte Mitglieder eingegeben werden.
V. Bekleidung
Die Mitglieder achten darauf, dass sie auf der Anlage des TCS und speziell auf den Tennisplätzen korrekt gekleidet sind und für Sandplätze geeignetes Schuhwerk benutzen.

VI. Missbräuche

Werden Unkorrektheiten oder Missbräuche festgestellt, ist in der Regel ein Vorstandsmitglied zu informieren. Nur diese Personen haben die Kompetenz, bereits vorgenommene Reservationen zu korrigieren, das heisst, Reservationen zu verschieben oder zu entfernen. Über Spieler bzw. Spielerinnen, die wiederholt Unkorrektheiten begehen, kann der Vorstand Sanktionen verhängen.